Wichtige Informationen zur Anlagenprüfung (Ortsfeste elektrische Anlagen)
Prüfungen sind zwingend erforderlich:
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vor der ersten Inbetriebnahme,
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bei wesentlichen Änderungen oder Erweiterungen,
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nach Störungen, Unfällen oder anderen Ereignissen sowie
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in regelmäßigen, gesetzlich vorgeschriebenen Intervallen.
Die Überprüfung umfasst folgende Schritte:
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Sichtprüfung: Überprüfung der Anlagenkomponenten auf sichtbare Mängel,
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Funktionsprüfung: Test der Schutz- und Steuerungseinrichtungen auf ihre einwandfreie Funktionalität,
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Messungen: Erfassung elektrischer Größen, um die Betriebssicherheit zu gewährleisten.
Nach Abschluss der Prüfung wird ein detailliertes Prüfprotokoll erstellt, das sämtliche Prüfergebnisse dokumentiert.
Gesetzliche Bestimmungen und Verordnungen
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DIN VDE 0100 – Vorschriften zur Errichtung von Niederspannungsanlagen
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DIN VDE 0105 – Regelungen für den sicheren Betrieb elektrischer Anlagen
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DGUV Vorschrift 3 – Vorschriften zur Betriebssicherheit
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Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) – Vorgaben für den sicheren Betrieb von Arbeitsmitteln
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Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) – Gesetzliche Grundlagen für den Schutz der Beschäftigten
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Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) – Anforderungen an sichere und gesunde Arbeitsplätze
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Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) – Ergänzende technische Regeln zur Betriebssicherheitsverordnung
Beispiele zu prüfender Anlagen
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Elektrische Hauptverteilungen
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Unterverteilungen
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Anschlüsse von Maschinen
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Beleuchtungssysteme
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Installationen von Steckdosen
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Notstromsysteme
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Erdungsanlagen und Schutzmaßnahmen
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Schalt- und Steuerungsanlagen