Wichtige Informationen zur Anlagenprüfung (Ortsfeste elektrische Anlagen)

Prüfungen sind zwingend erforderlich:

  • vor der ersten Inbetriebnahme,

  • bei wesentlichen Änderungen oder Erweiterungen,

  • nach Störungen, Unfällen oder anderen Ereignissen sowie

  • in regelmäßigen, gesetzlich vorgeschriebenen Intervallen.

Die Überprüfung umfasst folgende Schritte:

  • Sichtprüfung: Überprüfung der Anlagenkomponenten auf sichtbare Mängel,

  • Funktionsprüfung: Test der Schutz- und Steuerungseinrichtungen auf ihre einwandfreie Funktionalität,

  • Messungen: Erfassung elektrischer Größen, um die Betriebssicherheit zu gewährleisten.

Nach Abschluss der Prüfung wird ein detailliertes Prüfprotokoll erstellt, das sämtliche Prüfergebnisse dokumentiert.

 

Gesetzliche Bestimmungen und Verordnungen

  • DIN VDE 0100 – Vorschriften zur Errichtung von Niederspannungsanlagen

  • DIN VDE 0105 – Regelungen für den sicheren Betrieb elektrischer Anlagen

  • DGUV Vorschrift 3 – Vorschriften zur Betriebssicherheit

  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) – Vorgaben für den sicheren Betrieb von Arbeitsmitteln

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) – Gesetzliche Grundlagen für den Schutz der Beschäftigten

  • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) – Anforderungen an sichere und gesunde Arbeitsplätze

  • Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) – Ergänzende technische Regeln zur Betriebssicherheitsverordnung

Beispiele zu prüfender Anlagen

  • Elektrische Hauptverteilungen

  • Unterverteilungen

  • Anschlüsse von Maschinen

  • Beleuchtungssysteme

  • Installationen von Steckdosen

  • Notstromsysteme

  • Erdungsanlagen und Schutzmaßnahmen

  • Schalt- und Steuerungsanlagen