Informationen zur Anlagenprüfung (Ortsfeste elektrische Anlagen)

Prüfungen sind erforderlich

  • vor der ersten Inbetriebnahme,

  • nach wesentlichen Änderungen oder Erweiterungen,

  • nach Störungen oder Unfällen sowie

  • in regelmäßigen, vorgeschriebenen Intervallen.

Die Prüfung umfasst folgende Schritte:

  • Sichtprüfung der Anlagenkomponenten,

  • Funktionsprüfung der Schutz- und Steuerungseinrichtungen und

  • Messung der elektrischen Größen zur Sicherstellung der Betriebssicherheit.

Nach Abschluss der Prüfung wird ein Prüfprotokoll erstellt, das alle Prüfergebnisse dokumentiert.

Gesetzliche Bestimmungen und Verordnungen

  • DIN VDE 0100 (Errichten von Niederspannungsanlagen)

  • DIN VDE 0105 (Betrieb von elektrischen Anlagen)

  • DGUV Vorschrift 3 (Betriebssicherheitsverordnung)

  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

  • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)

  • Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS)

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Beispiele für zu prüfende Anlagen

  • Elektrische Hauptverteilungen

  • Unterverteilungen

  • Maschinenanschlüsse

  • Beleuchtungsanlagen

  • Steckdoseninstallationen

  • Notstromanlagen

  • Schutzmaßnahmen und Erdungsanlagen

  • Steuerungs- und Schaltanlagen