Informationen zur Anlagenprüfung (Ortsfeste elektrische Anlagen)
Prüfungen sind erforderlich
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vor der ersten Inbetriebnahme,
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nach wesentlichen Änderungen oder Erweiterungen,
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nach Störungen oder Unfällen sowie
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in regelmäßigen, vorgeschriebenen Intervallen.
Die Prüfung umfasst folgende Schritte:
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Sichtprüfung der Anlagenkomponenten,
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Funktionsprüfung der Schutz- und Steuerungseinrichtungen und
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Messung der elektrischen Größen zur Sicherstellung der Betriebssicherheit.
Nach Abschluss der Prüfung wird ein Prüfprotokoll erstellt, das alle Prüfergebnisse dokumentiert.
Gesetzliche Bestimmungen und Verordnungen
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DIN VDE 0100 (Errichten von Niederspannungsanlagen)
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DIN VDE 0105 (Betrieb von elektrischen Anlagen)
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DGUV Vorschrift 3 (Betriebssicherheitsverordnung)
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Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
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Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
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Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
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Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS)
Beispiele für zu prüfende Anlagen
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Elektrische Hauptverteilungen
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Unterverteilungen
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Maschinenanschlüsse
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Beleuchtungsanlagen
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Steckdoseninstallationen
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Notstromanlagen
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Schutzmaßnahmen und Erdungsanlagen
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Steuerungs- und Schaltanlagen
