Informationen zur Geräteprüfung
Prüfungen sind erforderlich
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vor der ersten Inbetriebnahme,
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vor der Wiederinbetriebnahme,
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nach Änderungen oder Instandsetzungen sowie
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in wiederkehrenden, festgelegten Zeitabständen.
Die Prüfung umfasst folgende Schritte:
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Besichtigung des Geräts,
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Erprobung (Funktionsprüfung) und
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Messung der sicherheitsrelevanten Werte.
Nach Abschluss der Prüfung wird ein Prüfbericht erstellt, der die Ergebnisse dokumentiert.
Gesetzliche Bestimmungen und Verordnungen
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DIN VDE 0701-0702 (DIN EN 50678)
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Grundgesetz (GG)
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DGUV Vorschrift 3 und 4 (DGUV V3, DGUV V4)
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Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
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Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
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§ 14 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Beispiele für zu prüfende Geräte
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Monitore
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Netzteile
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Computer
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Elektrische Tische
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Kaffeemaschinen
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Kühlschränke
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Spülmaschinen
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und viele weitere elektrische Geräte
