Informationen zur Geräteprüfung

 

 

Prüfungen sind obligatorisch und unverzichtbar.

  • vor der erstmaligen Inbetriebnahme,

  • vor der Wiederaufnahme des Betriebs,

  • nach Änderungen oder Reparaturen sowie

  • in regelmäßigen, festgelegten Intervallen.

Die Prüfung besteht aus den folgenden Schritten:

  • Sichtprüfung des Geräts,

  • Funktionsprüfung und Erprobung,

  • Messung der sicherheitsrelevanten Parameter.

Nach Abschluss der Prüfung wird ein Prüfbericht erstellt, in dem die Ergebnisse ausführlich dokumentiert werden.

 

Rechtliche Vorschriften und Regelwerke

  • DIN VDE 0701-0702 (DIN EN 50678) – Prüfung elektrischer Geräte

  • Grundgesetz (GG) – Basis der rechtlichen Ordnung in Deutschland

  • DGUV Vorschriften 3 und 4 (DGUV V3, DGUV V4) – Sicherheit bei Arbeiten an elektrischen Anlagen

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) – Schutz der Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz

  • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) – Anforderungen an sichere und gesundheitsgerechte Arbeitsplätze

  • § 14 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) – Vorschriften zur sicheren Verwendung von Arbeitsmitteln

 

Beispiele zu prüfender Geräte

  • Monitore

  • Netzteile

  • Computer

  • Elektrisch höhenverstellbare Tische

  • Kaffeemaschinen

  • Kühlschränke

  • Spülmaschinen

  • sowie viele weitere elektrische Geräte