Informationen zur Geräteprüfung

 

Prüfungen sind erforderlich

  • vor der ersten Inbetriebnahme,

  • vor der Wiederinbetriebnahme,

  • nach Änderungen oder Instandsetzungen sowie

  • in wiederkehrenden, festgelegten Zeitabständen.

Die Prüfung umfasst folgende Schritte:

  • Besichtigung des Geräts,

  • Erprobung (Funktionsprüfung) und

  • Messung der sicherheitsrelevanten Werte.

Nach Abschluss der Prüfung wird ein Prüfbericht erstellt, der die Ergebnisse dokumentiert.

Gesetzliche Bestimmungen und Verordnungen

  • DIN VDE 0701-0702 (DIN EN 50678)

  • Grundgesetz (GG)

  • DGUV Vorschrift 3 und 4 (DGUV V3, DGUV V4)

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

  • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)

  • § 14 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

Beispiele für zu prüfende Geräte

  • Monitore

  • Netzteile

  • Computer

  • Elektrische Tische

  • Kaffeemaschinen

  • Kühlschränke

  • Spülmaschinen

  • und viele weitere elektrische Geräte