Wichtige Informationen zur Maschinenprüfung

Maschinenprüfungen sind unerlässlich, um Sicherheit und Zuverlässigkeit zu gewährleisten.

  • vor der ersten Inbetriebnahme,

  • nach Änderungen oder Reparaturen,

  • nach Unfällen oder Störungen sowie

  • in regelmäßigen, gesetzlich vorgeschriebenen Intervallen.

Die Prüfung beinhaltet:

  • Sichtkontrollen aller sicherheitsrelevanten Bauteile,

  • Funktionsprüfungen von Schutzeinrichtungen und Steuerungen,

  • Messungen elektrischer und mechanischer Parameter zur Sicherstellung der Betriebssicherheit.

Nach der Prüfung wird ein detaillierter Prüfbericht erstellt, der alle Ergebnisse dokumentiert.

 

Relevante gesetzliche Bestimmungen und Verordnungen

  • Maschinenrichtlinie 2006/42/EG – Regelungen für die Sicherheit von Maschinen

  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) – Vorschriften zur sicheren Verwendung von Arbeitsmitteln

  • DGUV Vorschrift 3 – Sicherheitsmaßnahmen für die Betriebssicherheit elektrischer Anlagen

  • DIN EN ISO 13849 – Sicherheitsanforderungen für Steuerungssysteme

  • DIN VDE 0113 – Normen für die elektrische Ausrüstung von Maschinen

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) – Grundlage für den Schutz der Gesundheit am Arbeitsplatz

 

Beispiele zu prüfender Maschinen

  • Werkzeugmaschinen

  • Produktionsanlagen

  • Förderanlagen

  • Verpackungsmaschinen

  • Hebezeuge (Hebevorrichtungen)

  • Elektromechanische Anlagen und Geräte

  • CNC-Maschinen