Informationen zur Maschinenprüfung

Prüfungen sind erforderlich

  • vor der ersten Inbetriebnahme,

  • nach Änderungen oder Reparaturen,

  • nach Unfällen oder Störungen sowie

  • in regelmäßigen, vorgeschriebenen Intervallen.

Die Prüfung umfasst:

  • Sichtkontrolle aller sicherheitsrelevanten Bauteile,

  • Funktionsprüfung der Schutzeinrichtungen und Steuerungen,

  • Messung elektrischer und mechanischer Parameter zur Gewährleistung der Betriebssicherheit.

Nach Abschluss der Prüfung wird ein Prüfbericht erstellt, der die Prüfergebnisse dokumentiert.

Gesetzliche Bestimmungen und Verordnungen

  • Maschinenrichtlinie 2006/42/EG

  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

  • DGUV Vorschrift 3 (Betriebssicherheitsverordnung)

  • DIN EN ISO 13849 (Sicherheitsbezogene Teile von Steuerungen)

  • DIN VDE 0113 (Elektrische Ausrüstung von Maschinen)

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

Beispiele für zu prüfende Maschinen

  • Werkzeugmaschinen

  • Produktionsanlagen

  • Förderanlagen

  • Verpackungsmaschinen

  • Hebezeuge

  • Elektromechanische Maschinen

  • CNC-Maschinen