Informationen zur Maschinenprüfung
Prüfungen sind erforderlich
-
vor der ersten Inbetriebnahme,
-
nach Änderungen oder Reparaturen,
-
nach Unfällen oder Störungen sowie
-
in regelmäßigen, vorgeschriebenen Intervallen.
Die Prüfung umfasst:
-
Sichtkontrolle aller sicherheitsrelevanten Bauteile,
-
Funktionsprüfung der Schutzeinrichtungen und Steuerungen,
-
Messung elektrischer und mechanischer Parameter zur Gewährleistung der Betriebssicherheit.
Nach Abschluss der Prüfung wird ein Prüfbericht erstellt, der die Prüfergebnisse dokumentiert.
Gesetzliche Bestimmungen und Verordnungen
-
Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
-
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
-
DGUV Vorschrift 3 (Betriebssicherheitsverordnung)
-
DIN EN ISO 13849 (Sicherheitsbezogene Teile von Steuerungen)
-
DIN VDE 0113 (Elektrische Ausrüstung von Maschinen)
-
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Beispiele für zu prüfende Maschinen
-
Werkzeugmaschinen
-
Produktionsanlagen
-
Förderanlagen
-
Verpackungsmaschinen
-
Hebezeuge
-
Elektromechanische Maschinen
-
CNC-Maschinen
